Bitte beachten Sie unsere aktuellen Hinweise weiter unten in den News auf dieser Internetseite.
Allgemeine Informationen und Hilfen in akuten Notlagen finden Sie auf der Caritas Corona Aktuell Seite.
Sehr geehrte Eltern,
zunächst wünsche ich Ihnen alles Gute für das neue Jahr ! Mit Ihnen hoffen wir, dass uns dieses baldmöglichst zu einem Normalbetrieb in der Kindertagesbetreuung zurückführen wird.
„Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt.“
Allerdings entscheiden Sie selbst, ob Sie eine Notbetreuung benötigen – bitte informieren Sie aber unsere Einrichtungsleitung rechtzeitig, d.h. mindestens am Vortag!
Gehen Sie wie folgt vor: Füllen Sie bitte das beiliegende Formular aus und geben Sie dies rechtzeitig bei Ihrer Einrichtungsleitung ab ! Weitere Belege sind nicht erforderlich.
Das Ministerium sagt dazu weiterhin: „Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.“
Natürlich gelten weiterhin die in früheren Newslettern kommunizierten Regelungen: „Klar ist, dass auch weiterhin keine Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, die Notbetreuung besuchen dürfen. Insoweit gelten die Regelungen des Rahmenhygieneplans unverändert fort. Dies gilt auch für die Regelungen zu Kindern mit Erkältungssymptomen (Kapitel 1.1.1).“
Bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrer Einrichtungsleitung !
Damit wünsche ich Ihnen weiterhin alles Gute und starke Nerven – und bleiben Sie gesund !
Mit freundlichen Grüßen
Christian Müller
Fachbereichsleiter Kindertageseinrichtungen